Im März 2013 hat der Bundesrat die vom
Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung über
Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch gebilligt.
Die Änderungen: (1) auch unverpacktes Geflügelfleisch muss gekennzeichnet und mit dem Verbrauchsdatum versehen sein.
(2) Die Kontrollen des Fremdwasseranteils werden verschärft.
Die Verordnungstexte sind im Mitgliederbereich einsehbar.