Die Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung vom 21. April 2015 wurde gestern verkündet (Bundesgesetzblatt Nr. 16, Seite 615). Damit entfällt ab dem heutigen Tag (28.4.2015) die BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern. Die Untersuchungspflicht bei verendeten und aus besonderem Anlaß geschlachteten Rindern mit einem Alter von über 48 Monaten wird beibehalten.
Kategorie: Allgemein
Merkblatt über das Töten im Haltungsbetrieb – Kugelschuss auf der Weide
Das neue Merkblatt Nr. 2 gibt eine Übersicht über die Rechtsgrundlagen und die für die Genehmigung notwendigen Unterlagen und Nachweise für das Töten von Rindern im Haltungsbetrieb durch Kugelschuss auf der Weide Das Merkblatt ist im Mitgliederbereich einsehbar und runterzuladen.
Kennzeichnung von unverpacktem Geflügelfleisch
Im März 2013 hat der Bundesrat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch gebilligt.Die Änderungen: (1) auch unverpacktes Geflügelfleisch muss gekennzeichnet und mit dem Verbrauchsdatum versehen sein.(2) Die Kontrollen des Fremdwasseranteils werden verschärft. Die Verordnungstexte sind im Mitgliederbereich einsehbar.
BSE-Testalter wird erhöht
Schlachtrinder sollen in Deutschland künftig erst ab dem Alter von 96 Monaten , also acht Jahren, auf BSE getestet werden. Das sieht drezeit der Entwurf einer Verordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt hat. Die EU hat es den Mitgliedstaaten Anfang des Jahres freigestellt, ganz auf systematische BSE-Tests zu verzichten und auf Stichproben überzugehen. Quelle: LebensmittelZeitung…
Kaninchenhaltung
Erstmalig soll die gewerbliche Kaninchenhaltung mit einer eigenen Haltungsverordnung geregelt werden.Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat und der EU-Kommission bereits vorgelegt. Der Entwurf ist im Mitgliederbereich einsehbar im Bereich Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Topinambur gegen Ebergeruch
Norwegische Forscher wollen mit Topinambur dem Ebergeruch von nicht kastrierten männlichen Schweinen zu Leibe rücken. Wissenschaftler des Forschungsinstituts Bioforsk und des Kompetenznetzwerks für lokale Lebensmittelproduktion (Nofima) fanden heraus, dass die Verabreichung von Topinambur an unkastrierte Eber in der Woche vor der Schlachtung zu einer deutlichen Reduzierung der Konzentration des für den Ebergeruchs mitverantwortlichen Stoffs Skatol…
Milchsäure statt Hygiene
Rinderschlachtkörper, -hälften und -viertel dürfen in europäischen Schlachthöfen ab dem 24. Februar zur Keimverminderung mit Milchsäure behandelt werden. Am 5. Februar 2013 wurde eine entsprechende EU-Verordnung „über die Anwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern (VO 101/2013) im Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Schritt it ein Zugeständnis an die USA. Sie hatten dies als „Gegenleistung“…
Allergenkennzeichnung
Allergenkennzeichnung für Direktvermarkter In der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) werden viele Aspekte der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln neu geregelt, die auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter wichtig sind. Dazu zählt vor allem die Kennzeichnungspflicht für Allergene. Seit dem 13. Dezember müssen die 14 Hauptallergene in Lebensmitteln, darunter Nüsse, Eier, Sellerie, Fisch und Senf, deklariert werden. Link zur BMEL-Seite