Das Europäische Innovationspartnerschaftsprogramm „Innovative Schlachtsysteme“ wurde 2017 genehmigt und hatte eine Laufzeit bis September 2019. Unser Ziel war es, eine Regelschlachtung für nicht ganzjährig im Freien gehaltene Rinder zu ermöglichen. Wir haben dazu nicht nur die technischen Voraussetzungen geschaffen (Schlachthänger, Fixiereinheit) sondern auch eine Leitlinie entwickelt, die bundesweit Genehmigungen dieses Verfahrens erleichtern sollte. Zum Projekt…
Kategorie: Aktuelle Informationen
Leitlinien für die teilmobile Schlachtung von Rindern.
Das Schlachten von Rindern unter Verwendung einer EU-zugelassenen mobilen Schlachteinheit ist ein neues Verfahren. Diese Leitlinie richtet sich an die das Verfahren anwendenden Lebensmittelunternehmer und kann den Vollzugsbehörden als Bewertung dienen. Eine Möglichkeit Lebendtiertransporte von Rindern zu vermeiden ist, dass das Schlachten räumlich und zeitlich entflochten wird. Dazu kommt das Schlachtunternehmen auf den landwirtschaftlichen Betrieb…
Neuer Infobrief Dezember 2018
Mit unserem neuen Infobrief möchten wir Sie u.a. informieren über: – Verbandsaktivitäten – Das neue Verpackungsgesetz – Regionale Fleischvermarung Den Infobrief erhalten Sie im Mitgliederbereich
Neue Anforderungen an Betäubungszangen seit 2019
Durch die 2013 in Kraft getretene EU-Tierschutzschlachtverordnung 1099/2009 ergeben sich – ab 1.1. 2019 – verbindliche neue Anforderungen an die technische Ausstattung der Elektrobetäubungszangen. Nach Anlage II, Absatz 4.1. der VO 1099/2009 sind „Elektrobetäubungsgeräte mit einer Vorrichtung auszustatten, die für jedes Tier, das betäubt wird, Daten zu den elektrischen Schlüsselparametern anzeigt und aufzeichnet. Infoblatt
Einraum-Schlachtereien wieder zugelassen
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. November 2015 dürfen ab sofort handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Im Zuge der Anpassung des Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben. Dazu…
Wegfall BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern.
Die Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung vom 21. April 2015 wurde gestern verkündet (Bundesgesetzblatt Nr. 16, Seite 615). Damit entfällt ab dem heutigen Tag (28.4.2015) die BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern. Die Untersuchungspflicht bei verendeten und aus besonderem Anlaß geschlachteten Rindern mit einem Alter von über 48 Monaten wird beibehalten.
Merkblatt über das Töten im Haltungsbetrieb – Kugelschuss auf der Weide
Das neue Merkblatt Nr. 2 gibt eine Übersicht über die Rechtsgrundlagen und die für die Genehmigung notwendigen Unterlagen und Nachweise für das Töten von Rindern im Haltungsbetrieb durch Kugelschuss auf der Weide Das Merkblatt ist im Mitgliederbereich einsehbar und runterzuladen.
Kennzeichnung von unverpacktem Geflügelfleisch
Im März 2013 hat der Bundesrat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch gebilligt.Die Änderungen: (1) auch unverpacktes Geflügelfleisch muss gekennzeichnet und mit dem Verbrauchsdatum versehen sein.(2) Die Kontrollen des Fremdwasseranteils werden verschärft. Die Verordnungstexte sind im Mitgliederbereich einsehbar.
BSE-Testalter wird erhöht
Schlachtrinder sollen in Deutschland künftig erst ab dem Alter von 96 Monaten , also acht Jahren, auf BSE getestet werden. Das sieht drezeit der Entwurf einer Verordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt hat. Die EU hat es den Mitgliedstaaten Anfang des Jahres freigestellt, ganz auf systematische BSE-Tests zu verzichten und auf Stichproben überzugehen. Quelle: LebensmittelZeitung…
Kaninchenhaltung
Erstmalig soll die gewerbliche Kaninchenhaltung mit einer eigenen Haltungsverordnung geregelt werden.Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat und der EU-Kommission bereits vorgelegt. Der Entwurf ist im Mitgliederbereich einsehbar im Bereich Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.