Allergenkennzeichnung für Direktvermarkter In der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) werden viele Aspekte der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln neu geregelt, die auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter wichtig sind.
Dazu zählt vor allem die Kennzeichnungspflicht für Allergene. Seit dem 13. Dezember müssen die 14 Hauptallergene in Lebensmitteln, darunter Nüsse, Eier, Sellerie, Fisch und Senf, deklariert werden.
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