Das Projekt „Hilfestellung für die EU-Zulassung handwerklicher Fleischverarbeiter“ wurde 2008 bis 2010 vom Bundesprogramm Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft BÖLN gefördert. Auf Basis dieses Projektes wurde 2010 der Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung e. V. gegründet.
Beteiligte: Andrea Fink-Keßler (Büro für Agrar- und Regionalentwicklung), Hans-Jürgen Müller (Gut Fahrenbach) sowie das Biohandwerk-Netzwerk ökologisches Lebensmittelhandwerk e.V. und die TU MÜnchen mit Prof. Dr. Alois Heißenhuber und Dr. Christian Ganzert.
Ziel des Vorhabens „Entwicklung von Hilfestellungen zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Hygieneverordnungen durch die handwerklichen Bio-Fleischverarbeiter“ war es, Hilfestellungen zu geben für handwerkliche Bio-Fleischverarbeiter sowie Gemeinschaftsschlachtbetriebe, die eine EU-Zulassung erwirken müssen. Den Betrieben wurden Informationen über die Rechtslage sowie über die EU-Zulassungspraxis der Bundesländer und Kreisbehörden gegeben. Darüber hinaus wurden konkrete Unterlagen für den Zulassungsantrag sowie Vorlagen entwickelt für die erforderlichen Eigenkontrollen. Durch die begleitende Beratung von Betrieben bei der EU-Zulassung und Rückkopplungen der Erkenntnisse mit den Zulassungsbehörden wurden diese Unterlagen auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Um künftig die Betriebe gegenüber Behörden besser vertreten zu können wurde ein Interessensverband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (Schwerpunkt ökologische Erzeugung) e.V. gegründet. Auf einem Abschlussworkshop wurden die Projektergebnisse mit Vertretern der Kreis-, Länder- und Bundesveterinärbehörden diskutiert und der neu gegründete Verband vorgestellt.
Durch eine enge Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft gelang ein praxiseinschließender Forschungsansatz, der die Praxis sowohl bei der Entwicklung der Fragestellung als auch beim gesamten Forschungsprozess einbezieht und die Ergebnisse aus der unmittelbaren Umsetzung zuvor gewonnener Erkenntnisse gewinnt. Auf einen separaten Wissenstransfer bzw. auf die Umsetzung der Forschungsergebnisse kann daher verzichtet werden.
Ein wesentliches Ergebnis des Projektes war die Erstellung eines Ordners „Eigenkontrollen“ . In diesem sind alle für die EU-Zulassung eines handwerklichen Schlacht- und Zerlegebetriebes notwendigen Antragsformulare, Dokumentationsvorschriften und Unterlagen zur Eigenkontrolle systematisch eingeordnet. Diese Unterlagen werden auch als word- und pdf-Datei übermittelt, damit Betriebe diese Unterlagen noch spezifischer auf ihre Erfordernisse hin anpassen können. Eine Ergänzung erfolgte 2019, um die Vorschriften der neuen EU-Tierschutz-Schlachtverordnung 1099/2009 zu integrieren.
Dieser Ordner kann für 50 Euro (Mitglieder 35 Euro plus Versandkosten) über die Geschäftsstelle des Verbandes bestellt werden.