Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. November 2015 dürfen ab sofort handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten.
Im Zuge der Anpassung des Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben. Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian SChmidt:
„Mit der Aufhebung des Verbots entlasten wir kleine und mittlere SChlachtbetriebe und stärken auf diese Weise die regionale Lebensmittelproduktion. Imm mehr Verbraucher legen beim Lebensmittel-Einkauf Wert darauf, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern. Damit schaffen wir die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten – insbesondere im ländlichen und dörflichen Raum. Dazu hat mein Ministerium schon im Januar 2014 das „Regionalfenster“ und damit eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte eingeführt“.
Die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftslichen Lebensmittelrechts soll im März 2016 in Kraft treten