Die Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung vom 21. April 2015 wurde gestern verkündet (Bundesgesetzblatt Nr. 16, Seite 615).
Damit entfällt ab dem heutigen Tag (28.4.2015) die BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern.
Die Untersuchungspflicht bei verendeten und aus besonderem Anlaß geschlachteten Rindern mit einem Alter von über 48 Monaten wird beibehalten.