Rinderschlachtkörper, -hälften und -viertel dürfen in europäischen Schlachthöfen ab dem 24. Februar zur Keimverminderung mit Milchsäure behandelt werden. Am 5. Februar 2013 wurde eine entsprechende EU-Verordnung „über die Anwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern (VO 101/2013) im Amtsblatt veröffentlicht.
Dieser Schritt it ein Zugeständnis an die USA. Sie hatten dies als „Gegenleistung“ von der EU gefordert, damit das Importkontingent von Rindfleisch „ohne Masthormone“ ausgeweitet werden konnte. Bislang durfte mit MIlchsäure behandeltes Rindfleisch nicht in die EU importiert werden.
Eine Oberflächenbehandlung mit Milchsäure ist auf den SChlachthof begrenzt und muss gegenüber dem Abnehmer (Beispiel Zerlegebetrieb, Großhändler, Verarbeiter) gekennzeichnet werden. So kann diese Information auf dem Lieferschein oder direkt auf dem Herkunftsetikett vermerkt werden.